Bilder anklicken zum Vergrößern
DI Peter Faustmann
Telefon: +43 1 9434959
Mobil: +43 699 18434959
email: p.faustmann@geomatrix.at
Auftragsgegenstand war zunächst die Untersuchung eines Grundstückes im 14. Gemeindebezirk Wiens auf seine Eignung als Baugrund. Im Zuge der anfänglichen Erhebungen wurde zunächst auf die Nutzungsgeschichte des Grundstückes eingegangen. Die geschichtliche Entwicklung des Baugrundes als ehemaliger Standort eines Fabriksgebäudes legte Vermutungen über möglicherweise im Untergrund befindliche Verunreinigungen des Bodens nahe.
Die ersten Aufschlussarbeiten erfolgten noch vor Abriss des bestehenden Fabriksgebäudes. Nach den ersten direkten Erkundungsarbeiten am Grundstück wurden die Vermutungen in Bezug auf eventuelle Bodenverunreinigungen bestätigt. Es wurden einerseits Verunreinigungen aufgrund der Vornutzung, als auch ein lokal begrenzter Heizölschaden angetroffen.
Weitere Schritte des ersten Untersuchungsabschnittes umfassten unter anderem die Ermittlung der bodenmechanische Kennwerte, Gründungsempfehlungen und Empfehlungen zur Baugrubensicherung und Böschungsbruchsicherheit.
Nach den bereits beschriebenen Erkenntnissen war eine genauere Untersuchung des Baugrundes unumgänglich. Diese sollte vorwiegend dem Erkenntnisgewinn in Bezug auf die angetroffenen Verunreinigungen im Boden dienen. Daher wurde nach Vollendung der Abrissarbeiten des Fabriksgebäudes eine Ergänzungsuntersuchung durchgeführt. Im Zuge dieser ergänzenden Bodenuntersuchung wurden 6 Schurfgrabungen am Grundstück durchgeführt.
Ein weiterer Schritt war nun die Entsorgungsklassifizierung gemäß DVO 2008. Hierbei wurde der Untergrund zunächst in zwei Homogenitätsbereiche (Anschüttung und gewachsener Boden) unterteilt und mittels Mischproben im Labor untersucht. Zudem erfolgte eine Untersuchung sämtlicher entnommener Schurfproben auf die auffälligen Parameter, wobei in Folge Lagepläne des Grundstückes inklusive Verortung der Messergebnisse nach DVO 2008 und ÖNORM S 2088-1 erstellt wurden.
Nach den bereits sehr konkreten Ergebnissen erfolgte als letzter Schritt die genaue Abgrenzung des Heizölschadens und die Abschätzung der zu erwartenden Entsorgungsmengen nach der Deponieverordnung (DVO) 2008. Hierfür wurden drei Abgrenzungsbohrungen (Kernbohrungen) rund um die kontaminierte Stelle bis in Tiefe von ca. 15 m u. GOK abgeteuft. Da an keiner dieser Kontrollbohrungen weitere KW-Verunreinigungen erkennbar waren, erwies sich die Kontamination als räumlich eng begrenzt.
Die Einteilung der Entsorgungsteilbereich erfolgte unter Berücksichtigung der dort angetroffenen Schadstoffe und Konzentrationen. Auf Basis ihrer Flächen, der Mächtigkeiten der Anschüttungen in jenen Teilbereichen und der im Zuge der für den Neubau notwendigen Aushubtiefen wurden im Anschluss die Entsorgungsmassen berechnet und in Deponietypen gemäß DVO 2008 eingeteilt.
Unsere Leistungen: